Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 A 1231/07

Tenor

Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert. Der Beklagte wird unter entsprechender teilweiser Aufhebung der ablehnenden Entscheidungen verpflichtet, über den Antrag des Klägers vom 29. Dezember 2003 in der Fassung vom 15. Juni 2004, ihm das Befahren der Lippe mit dem Ausflugsboot "U. N. II" zu genehmigen, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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