Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2903/05

Tenor

Das übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärte Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23. Juni 2005 ist mit Ausnahme der ihm beigefügten Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen tragen der Kläger zu zwei Dritteln und der Beklagte zu einem Drittel.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


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