Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2659/06

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 10. Mai 2006 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 50.000,-- Euro festgesetzt.


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