Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 33/09

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2008 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 25.000,-- Euro festgesetzt.


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