Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 1650/08

Tenor

Der angefochtenen Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Deutschen Telekom AG vom 29. August 2008 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 EUR festgesetzt.


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