Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1768/08

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.000,00 EUR festgesetzt.


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