Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 916/09

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


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