Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 2285/09

Tenor

Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Beru-fung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 19. August 2009 wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Antragsverfah-rens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 1.180,98 EUR festgesetzt.


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