Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2017/07

Tenor

Die Berufung des Klägers ¬gegen das Urteil des Ver-waltungsgerichts Minden vom 14. Mai 2007 wird zu-rückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungs¬verfah-rens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll-streckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicher-heits¬leistung in Höhe von 110 % des vollstreck¬baren Be¬trages abwenden, wenn nicht die Be¬klagte zuvor Si¬cherheit in Höhe von 110 % des zu vollstrecken-den Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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