Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 1750/08

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Die aufschie-bende Wirkung der Klage 1 K 7077/08 gegen die die Zwangsgeldfestsetzung des Antragsgegners vom 28. Oktober 2008 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird - unter Änderung der Streitwertfestset-zung in dem angefochtenen Beschluss - für das Verfahren in beiden Instanzen auf 22.500 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen