Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 1004/08

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwert-festsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge jeweils auf bis zu 30.000,00 EUR festge¬setzt.


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