Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 122/10

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers ¬gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 4. Februar 2010 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerde¬verfah-ren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.


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