Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 9 Nc 423/09

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 122/10
16. März 2010
13 C 122/10 16. März 2010

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