Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 520/11

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin ¬gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 12. April 2011 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.200,00 Euro festgesetzt.


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