Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 E 39/11

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 17.803,92 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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