Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 58/11

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers ¬gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. Juli 2011 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwer¬de-verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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