Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2586/11.A

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung ¬gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. September 2011 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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