Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 A 111/11

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.


123456789101112131415161718

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.