Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 A 111/11

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.


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