Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2806/11

Tenor

I) Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

II) Die Anträge der Klägerinnen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 26. Oktober 2011 werden abgelehnt.

III) Die Anträge der Klägerinnen auf Zulassung der Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 26. Oktober 2011 werden zurückgewiesen.

Die Klägerinnen tragen jeweils die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für die Zulassungsverfahren auf jeweils 5.000,00 Euro festgesetzt.


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