Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1585/11

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, den Antragsteller zunächst bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren 5 K 4428/10 zu dulden.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.250 ,-- Euro festgesetzt.


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