Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 1224/12.A

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das

Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 12. April 2012 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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