Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 B 686/12

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts für beide Instanzen auf 2.347,89 € festgesetzt.


123456789

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