Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13a F 16/12

Tenor

Der Antrag des Antragstellers nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO wird als unzulässig verworfen.


1 2 3 4 5 6 7 8

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen