Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 2172/12

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung ¬gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. August 2012 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstin¬stanzlichen Festsetzung für beide Rechtszüge auf 2.500, Euro festge¬setzt.


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