Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 A 963/11

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Der Streitwert beträgt auch im Berufungszulassungsverfahren 30.260,59 Euro.


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