Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 279/13

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.


123456789101112131415161718192021222324

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen