Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 754/13

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Klägerin wird für die Durchführung des erstinstanzlichen Klageverfahrens ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt M.      C.           aus N.       zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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