Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 748/13

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 17. Juni 2013 wird teilweise geändert. Auf die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin wird Ziffer 1 Satz 1 des angefochtenen Beschlusses aufgehoben.

Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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