Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2039/12

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 16. Juli 2012 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 60.000 Euro festgesetzt.


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