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ApoG § 5

Gesetz über das Apothekenwesen

Wird eine Apotheke ohne Erlaubnis betrieben, so hat die zuständige Behörde die Apotheke zu schließen.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 9 S 527/20
21. Oktober 2021
9 S 527/20 21. Oktober 2021
Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 6 U 36/18
29. Mai 2019
6 U 36/18 29. Mai 2019