Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 992/13

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung erster Instanz für beide Rechtszüge auf die Wertstufe bis 65.000,00 Euro


Gründe:

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