Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 2855/12

Tenor

Der Antrag des Klägers und der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens tragen der Kläger zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 9.670,28 Euro festgesetzt.


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