Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 198/14.A

Tenor

Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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