Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 A 1374/13

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens tragen die Erben der Klägerin als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000 Euro festgesetzt.


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