Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 227/14

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert; die aufschiebende Wirkung der Klage - 8 K 7643/13 - der Antragsteller gegen die den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 19. August 2013 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.


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