Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 824/14

Tenor

Der Antrag wird verworfen.

Die Firma I.     Immobilien GmbH trägt als vollmachtlose Vertreterin die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,- Euro festgesetzt.


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