Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 957/14

Tenor

Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 27.414,90 Euro festgesetzt.


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