Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 1813/14

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 2.835,41 Euro festgesetzt.


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