Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 1139/14

Tenor

1. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert: Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Antragsteller vorläufig so zu behandeln, als ob ihnen Fraktionsstatus im Kreistag des Kreises N.              zukommt.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.


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