Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 857/14.NE

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Ein Fünftel der Kosten des Verfahrens tragen jeweils als Gesamtschuldner die Antragsteller zu 1. und 2., 3. und 4., 6. und 7., 8. und 9.; der Antragsteller zu 5. trägt ein weiteres Fünftel der Kosten; ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Antragsteller jeweils selbst.

Der Streitwert wird auf 25.000 Euro festgesetzt.


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