Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1341/14

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung erster Instanz für beide Rechtszüge jeweils auf die Wertstufe bis 8.000,00 Euro festgesetzt.


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