Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 266/15

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der  Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert im Beschwerdeverfahren beträgt 2.500,-- Euro.

Der Tenor des Beschlusses soll den Beteiligten vorab bekannt gegeben werden


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