Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 B 1488/14

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.121 Euro festgesetzt


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