Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 733/15

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf die Wertstufe bis 8.000,00 Euro festgesetzt.


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