Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 2431/14

Tenor

Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin H.       aus H1.           wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskosten-freien Berufungszulassungsverfahrens.


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