Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 752/15

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ver-

sagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Be-

schluss des Verwaltungsgerichts Minden vom

12.6.2015 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-

ren auf 10.000,00 EUR festgesetzt.


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