Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 2110/15

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,- Euro festgesetzt.


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