Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 1416/16

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 15 K 11982/16 VG Köln wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 12.507,96 Euro und für das zweitinstanzliche Verfahren auf 12.737,28 Euro festgesetzt.


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