Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 B 189/17

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängigen Klage 11 K 6509/16 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 21. April 2016, soweit eine höhere Gebühr als 1.884,87 Euro festgesetzt worden ist, wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.148,41 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen