Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 1698/16

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.807,54 Euro und – unter entsprechender, von Amts wegen erfolgender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung – für das erstinstanzliche Verfahren auf 10.502,89 Euro festgesetzt.


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